
Das Leistungsschutzrecht soll in der neuen Fassung nur noch Suchmaschinen treffen, wodurch der Anwendungsbereich stark verengt wird. Das verringert die drohende Rechtsunsicherheit, aber einige grundlegende Kritikpunkte wurden dadurch nicht ausgeräumt. Eine Stellungnahme zum zweiten Referentenentwurf ist bei iRights.info erschienen.