
Der Bundesrat soll statt eines neuen Schutzrechts die Presseverleger mit einer „Vermutungsregel” stärken und im Gegenzug Regelungen für Bildung und Wissenschaft im Urheberrecht verankern. Die entsprechenden Empfehlungen der Ausschüsse zum Kabinettsentwurf für das Leistungsschutzrecht sind jetzt veröffentlicht (BR-Drs. 514/1/12, PDF).
Die SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin hatten als Gegentwurf zum Regierungsvorschlag zum Leistungsschutzrecht die „Vermutungsregel” vorgeschlagen, die den Verlegern ermöglichen soll, auch ohne Nachweis der Rechtekette gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Zum Gesetzentwurf der Regierung merken die Ausschüsse Recht (federführend), Kultur und Wirtschaft an:
Im gleichen Atemzug sieht der Vorschlag auch weitere Änderungen am Urheberrechtsgesetz vor:
Kritisch zum SPD-Vorschlag haben sich die Freischreiber geäußert: Die Autoren würden ein Recht abtreten, ohne etwas dafür zu bekommen, der Vorschlag sei ein fauler Kompromiss.