
Wie aus einer Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft Wort vom 19.9.2013 hervorgeht, möchte man die Rechtewahrnehmung für die Verlage aus ihrem neuen Leistungsschutzrecht anbieten, also für die Mutzung der Presseerzeugnisse erforderliche Zahlungen eintreiben. Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort Ende November in München soll darüber beraten werden. Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, würden die Rechte sowohl der Verleger als auch der Urheber von derselben Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden.
Der geschäftsführende Vorstand der VG Wort Dr. Robert Staats sagte dazu:
Eine zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger würde diese Rechtewahrnehmung sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig würde sichergestellt werden, dass auch die Urheber angemessen an den Einnahmen beteiligt werden.