
Tabea Rößner berichtet ebenfalls von der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Unterausschusses Neue Medien zum Leistungsschutzrecht. Sie sieht mehr Fragen offen als beantwortet.
Offen bleibe unter anderem, ab wann Blogger als gewerblich gelten würden und wie die zu „schützende” Leistung abgegrenzt werden soll. Die FDP scheint jedenfalls das Modell einer Verwertungsgesellschaft abzulehnen und einen Unterlassungsanspruchs der Verlage zu befürworten. Fazit:
Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll.