
Im Interview mit dem medienpolitischen Magazin „promedia” (online bei medienpolitik.net), äußert sich
Wenn das Urheberrecht nicht ausreiche, um die Ansprüche der Verleger durchzusetzen, müsse man es ändern, die „bloße Auffindbarkeit eines Inhalts” dürfe aber noch nicht mit Lizenzgebühren belegt werden. Der Koalitionsentwurf gehe hier zu weit und drohe damit, wirkungslos zu werden. Über den SPD-Vorschlag zur Vermutungsregel hinaus sei nach seiner persönlichen Meinung aber auch ein Schutzrecht erforderlich, „um die Anspruchsdimensionen beispielsweise zwischen Verlagen und Journalisten zu sortieren”.
Für die Zeitungsverlage brauche es „eine Art Stabilitätspakt”, der etwa aus einem gelockerten Pressefusionsrecht, einer weiteren Mehrwertsteuersenkung oder zumindest einer steuerlichen Absatzbarkeit von Zeitungsabos bestehen könne.