
Unerwartet werden Leistungsschutzrechte im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erwähnt. Auf S. 153 heißt es:
Eine Systematisierung der bislang nebeneinanderstehenden Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) wird geprüft und in diesem Zusammenhang das Leis-tungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert.