
Der BDZV tritt mit dieser Pressemitteilung den Aussagen von Google Deutschland bei den Medientagen 2010 in München entgegen. Es sei unzutreffend, dass das Zitatrecht durch das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) beeinträchtigt werde. Der Schutz der Verleger über die von Journalisten abgeleiteten Urheberrechte sei unzureichend. Zudem gebe es das Angebot der Verleger an die Content-Aggregatoren, Presse-Inhalte gegen Entgelt nutzen zu dürfen.
Deshalb sei es auch falsch, den Eindruck zu erwecken, mit dem Leistungsschutzrecht würde eine staatliche Zwangsabgabe geschaffen. Leistungsschutzrechte seien ein normales Element des geistigen Eigentums, ohne das marktwirtschaftlich geprägte Informationsgesellschaften nicht funktionieren könnten.