
Nach der Bundestagswahl 2009 ist die Schaffung eines Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als Ziel, das man „anstrebe”, in den Koalitionsvertrag der Parteien CDU/CSU und FDP aufgenommen worden. Gegner eines Presse-LSR sind durch diese Aufnahme zur systematischen Kritik angeregt worden, die Diskussion hat an Fahrt gewonnen.
Auf Seite 104 des Vertrages heißt es zum Presse-LSR knapp: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.”